Wer sich für eine hochwertigere Dämmung mit BEG/BAFA-Investitionszuschuss oder Steuerermäßigung (ESanMV) entscheidet, zahlt unterm Strich sogar weniger.

Gesetzlich vorgeschriebene Standarddämmung nach dem aktuellen GebäudeEnergieGesetz oder hochwertige Wärmedämmung mit KfW/BAFA- bzw. Steuerermäßigung (U-Wert 0,14).

Die exemplarische Berechnung einer durchschnittlichen Dachsanierung eines Steildachs mit 150 m2 Fläche zeigt: Die bessere Dämmung zahlt sich nicht nur dauerhaft, sondern bereits beim Blick auf die Investitionskosten aus. 

Steuerermäßigung (ESanMV)

Steuerermäßigungen (ESanMV)

 

Auch Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden sind möglich (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV). Bei einer Sanierungsmaßnahme von max. 200.000 € beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro.

Bei energetischen Maßnahmen an eigengenutzten Wohngebäuden ermäßigt sich die Einkommenssteuer um folgende Maximalbeträge:

im 1. Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme um 7 %, max. 14.000 Euro

im 2. Kalenderjahr um 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, max. 14.000 Euro

im 3. Kalenderjahr um 6 Prozent, höchstens jedoch um 12.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass das Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Energetische Maßnahmen sind u.a. die Wärmedämmung von Dachflächen und Geschossdecken. Der Nachweis erfolgt über eine vom Handwerker ausgestellte Fachunternehmererklärung.

Bei der Entwicklung von Dämmstoffen und zeitgemäßen Dachaufbauten lassen wir stets die aktuellsten Baurichtlinien und Förderungskriterien einfließen. Das beweist: Dachsysteme von Bauder sind wertvoll, aber nicht teuer.

 

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:

Ener­ge­ti­sche Sa­nie­rungs­maß­nah­men-Ver­ord­nung (ESanMV)


Bundesförderung effiziente Gebäude (Einzelmaßnahme)

 

Gefördert werden Einzelmaßnahmen (EM) für die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden. Dazu zählt die Wärmedämmung von Dachflächen und von obersten Geschoßdecken. Es werden pro Wohneinheit max. 60.000 € Investitionskosten bezuschusst. Der Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 15% = maximal 9.000 €.

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss der Sanierung auf Ihr Konto überwiesen wird. Das energetisch sanierte Dach, bzw. die oberste Geschoßdecke muss nach der Sanierung einen U- Wert ≤ 0,14 W/(m²k) aufweisen. Die Beantragung als auch Abwicklung erfolgt durch einen DENA Energieeffizienz Experten (EEE), welchen Sie unter www.dena.de finden. Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt über die BAFA (www.bafa.de)

Sie schließen keinen Kredit/kein Darlehen ab

Sie müssen nichts zurückzahlen

Sie bezahlen keine Zinsen

Sie bekommen den Zuschuss der Dämmmaßnahme direkt auf Ihr Konto überwiesen

Verschenken Sie kein Geld. Fragen Sie vor Ihrer Dachsanierung Ihren Verarbeiter bzw. den DENA Energieeffizienz Experten nach dem Zuschuss gemäß BEG (EN) Bundesförderung energetische Sanierung - Einzelmaßnahme.

 

 

Mehr zum BEG (EM) unter www.bafa.de


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Infobroschüre Zuschussdach
0270BR_0822_DE-FD_SD_Zuschussdach_EV.pdf
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Text- und Bildquelle:  https://www.bauder.de/de/steildach/zuschussdach.html