Hausbesitzer in Liebenburg aufgepasst!
In vielen Ortsteilen der Gemeinde Liebenburg stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfentwicklung zur Verfügung. Hauseigentümer können bei der Sanierung von Dach, Fassade und weiteren Gebäudeteilen von Zuschüssen von bis zu 40 % profitieren – eine einmalige Chance, Substanz zu erhalten und gleichzeitig den Wert der Immobilie zu steigern.
Als führender Dachdeckermeisterbetrieb aus der Region mit fast 100 Jahren Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Wir begleiten Sie nicht nur bei der handwerklichen Umsetzung – wir helfen Ihnen auch dabei, die Förderung zu erhalten.
Wer ist förderberechtigt?
Gefördert werden Gebäude in den Ortsteilen Dörnten, Groß Döhren, Heißum, Klein Döhren, Klein Mahner, Liebenburg, Ostharingen, Othfresen und Upen
– sofern sie innerhalb des festgelegten Sanierungsbereichs liegen.
Voraussetzung ist in der Regel, dass es sich um ein ortstypisches, erhaltenswertes Gebäude handelt – insbesondere mit traditioneller Bauweise,
z. B. Fachwerk, Ziegeldach, Naturmaterialien.
Objektspezifische Sonderentscheidungen sind aber auch möglich!
Näheres dazu finden Sie in dem Dorfentwicklungsplan der Gemeinde Liebenburg:
Was wird gefördert?
Zu den typischerweise förderfähigen Maßnahmen gehören:
✅ Dacherneuerung mit ortsbildverträglicher Deckung
✅ Sanierung von Fassaden inkl. z.B. Ziegel- oder Holzverkleidung
✅ Wärmedämmung, sofern bauphysikalisch und optisch passend
Wichtig: Vor Maßnahmenbeginn ist ein Förderantrag zu stellen!
Sie möchten sanieren, haben aber keine Lust auf Formulare und Bürokratie? Kein Problem!
Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:
- Beratung zur Förderfähigkeit Ihres Gebäudes
- Zusammenarbeit mit dem Dorfentwicklungsplaner & Gemeinde
- Unterstützung bei der Antragstellung (in Zusammenarbeit mit Fachplanern)
- Fachgerechte Sanierung von Dach und Fassade
- Dokumentation und Abrechnung für die Förderstelle
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – bei Ihnen vor Ort.
Sanieren Sie JETZT!
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Haus förderfähig ist? Oder möchten direkt loslegen?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir helfen gerne weiter.
-Stichtag ist der 30.09.2025-
Bis zu diesem Tag müssen Sie den Antrag gemeinsam mit unserem Angebot eingereicht haben um im Frühjahr 2026 den Bewilligungsbescheid zu erhalten, damit wir Ihre Sanierung bis zum 30.10.2026 durchführen können.
Nutzen Sie diese einmalige und letzte Chance auf 40% Förderung bei Ihrer Sanierung!
Klicken Sie einfach auf den Button und füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Alles weitere besprechen wir in einem persönlichen Gespräch.